Ein geschützter Bereich ist eine Bereichsentität, die für einen zutrittskontrollierten, realen Ort steht. Ein geschützter Bereich besteht aus Türen an den Außengrenzen (für das Betreten und Verlassen des Bereichs) und Zutrittsbeschränkungen (die den Zutritt zu diesem Bereich regeln).
Wenn eine Bedrohung vorliegt, kann der Zutritt zu gesicherten Bereichen eingeschränkt werden, um die Gefahr draußen zu halten, oder weniger restriktiv gehandhabt werden, damit gefährdete Personen fliehen können. Dies geschieht durch das Aktivieren von Bedrohungsstufen.
- Zutrittsregeln
- Anti-Passback
- Verriegelung
- Regel für den Zutritt der ersten Person
- Regel zur Besucherbegleitung
Zutrittsrechte
Die grundlegenden Zutrittsbeschränkungen für einen Bereich werden definiert, indem man spezifischen Karteninhabern den Zutritt gewährt (also festlegt, wer diesen Bereich wann betreten darf). Wenn nichts konfiguriert ist, darf niemand den Bereich betreten oder verlassen. Zutrittsberechtigungen werden über Zutrittsregeln gewährt (empfohlene Vorgehensweise), wenn dies mit Beschränkungen durch einen Zeitplan verbunden ist, oder Karteninhabern direkt, wenn es keine Beschränkungen durch einen Zeitplan gibt. Zutrittsberechtigungen können für den gesamten Bereich oder individuell für einzelne Zutrittspunkte des Bereichs gewährt werden.
Anti-Passback
Schleusenfunktion
Eine Verriegelung ist eine Zugangseinschränkung zu einem gesicherten Bereich. Sie bewirkt, dass immer nur eine von mehreren aufeinanderfolgenden Perimetertüren zu einem bestimmten Zeitpunkt geöffnet sein darf. Dieser Modus wird meist bei Durchgängen mit mindestens zwei Türen verwendet. Der Karteninhaber entriegelt die erste Tür und betritt den Durchgang. Er kann aber die zweite Tür erst entriegeln, wenn sich die erste Tür geschlossen hat.
Regel für den Zutritt der ersten Person
- Wenn diese Regel auf Entriegelungszeitpläne Anwendung findet, bleiben die Türen verriegelt, bis ein Aufsichtsführender den Bereich betritt. Karteninhaber mit Zutrittsberechtigung können diesen Bereich weiterhin betreten. Wurde ein Entriegelungszeitplan aktiviert, bleibt er solange wirksam, bis das Ende des im Zeitplan definierten Zeitraums erreicht ist.
- Bei Anwendung auf Zutrittsregeln kann niemand den Bereich betreten, selbst wenn er über einen gültigen Berechtigungsträger verfügt, ehe ein Aufsichtsführender den Bereich betritt. Ein Zeitplan definiert, wann die Regel für den Zutritt der ersten Person gilt. Sie können Karteninhaber so konfigurieren, dass sie von dieser Beschränkung befreit sind. Ein befreiter Karteninhaber erhält Zutritt zu dem Bereich, ohne dass ein Aufsichtsführender vor Ort ist, kann diese Beschränkung für andere Karteninhaber jedoch nicht aufheben.BEMERKUNG: Der Zeitplan für die Regel für den Zutritt der ersten Person muss voneinander getrennte Zeitintervalle definieren, damit die Beschränkung zurückgesetzt werden kann. Der Zeitplan Immer kann nicht verwendet werden.
- Um die Beschränkung durch die Erste-Person-ein-Regel aufzuheben, muss der Supervisor innerhalb des durch den im Entsperrungszeitplan oder Zeitplan der Erste-Person-ein-Regel festgelegten Zeitraums eintreffen (oder einige Minuten früher, wie mit dem Parameter Zeitversatz vor Ort definiert). Nach Aufhebung der Beschränkung tritt die normale Zutrittsregelung (ungehinderter oder kontrollierter Zutritt) wieder in Kraft und bleibt es bis zum Ende des aktuellen Zeitraums, der im Zeitplan festgelegt ist.
Wenn der Entsperrungszeitplan oder der Zeitplan der Erste-Person-ein-Regel mehrere Zeiträume umfasst, muss der Supervisor zum Beginn jedes dieser Zeiträume den Bereich erneut betreten, um die Beschränkung aufzuheben.
Regel zur Besucherbegleitung
Die Regel zur Besucherbegleitung ist eine zusätzliche Zutrittsbeschränkung für einen gesicherten Bereich. Sie verlangt, dass Besucher während ihres Aufenthalts von einem Karteninhaber begleitet werden. Besucher erhalten ohne Begleitperson keinen Zutritt an Zutrittspunkten, sofern sie nicht mit dem als Begleitperson agierenden Karteninhaber ihre Berechtigung in definiertem zeitlichen Abstand vorlegen. Der Gastgeber muss seinen Berechtigungsträger nach den Besuchern vorlegen, damit beiden der Zutritt gewährt wird. Werden mehrere Besucher von einer Person begleitet, muss die Begleitung ihren Berechtigungsnachweis nur einmal vorlegen, nachdem alle Besucher ihren Berechtigungsnachweis präsentiert haben.
Die Besucherbegleitung für Drehkreuze im Modus Delegierung erfordert, dass der Gastgeber seinen Berechtigungsnachweis vor den Besuchern vorzeigt und eintritt. Bei Zwei-Gastgeber-Zuweisungen muss der begleitende Gastgeber am Ende seinen Berechtigungsträger vorweisen und nach den Besuchern den Bereich betreten. Dieser Modus erfordert Synergis™ Softwire 10.7 oder höher mit stummen Schnittstellen.