Auxiliary Archiver – Registerkarte Kameraaufzeichnung - Security Center 5.11

Security Center – Administratorhandbuch 5.11

Applies to
Security Center 5.11
Last updated
2022-11-18
Content type
Handbücher > Administrator-Handbücher
Language
Deutsch
Product
Security Center
Version
5.11

Sie können die Seite Kameraaufzeichnung verwenden, um die Standard-Aufzeichnungseinstellungen für alle Kameras zu konfigurieren, die der Auxiliary-Archiver-Rolle zugeordnet sind. Die Aufzeichnungseinstellungen, die auf der Seite Aufzeichnung von einzelnen Kameras definiert sind, ersetzen die Einstellungen, die auf der Seite Kameraaufzeichnung des Auxiliary Archivers definiert sind.

Klicken Sie auf die Registerkarte Kameraaufzeichnung, um die folgenden Einstellungen anzuzeigen oder zu konfigurieren:
Videostream
Wählen Sie den Standard-Videostream, den der Auxiliary Archiver für jede einzelne Kamera aufzeichnen soll. Die Videostreams werden für jede einzelne Kamera konfiguriert.
Aufzeichnungsmodi
Wenden Sie verschiedene Aufzeichnungsmodi für verschiedene Zeitpläne an.
Fortlaufend
Zeichnet fortlaufend auf. Die Aufzeichnung kann nicht vom Benutzer angehalten werden ().
Manuell
Die Aufzeichnung erfolgt nur, wenn ein Benutzer oder eine Systemaktion sie anfordert, beispielsweise Aufzeichnung starten, Lesezeichen hinzufügen oder Alarm auslösen. In diesem Modus wird die Schaltfläche Aufzeichnen in Security Desk auf eine der folgenden Weisen angezeigt:
  • Grau (), wenn das System nicht aufzeichnet. Durch Klicken auf die Schaltfläche wird die Aufzeichnung gestartet.
  • Rot (), wenn das System aufzeichnet. Durch Klicken auf die Schaltfläche wird die Aufzeichnung gestoppt.
  • Rot mit einem Schloss (), wenn das System aufzeichnet und nicht durch den Benutzer gestoppt werden kann, wie beispielsweise bei einem Alarm.
Benutzerdefiniert
Die Aufzeichnung wird durch benutzerdefinierte Zeitpläne festgelegt.
ACHTUNG:
Zwei Aufzeichnungszeitpläne mit der gleichen Prioritätsstufe (beispielsweise zwei Tagespläne) dürfen einander nicht überschneiden, unabhängig von den jeweils konfigurierten Aufnahmemodi. Bei einem Zeitplankonflikt werden die Archiver-Rolle und die Videoeinheit im Entitätsbrowser Gelb angezeigt. Außerdem werden Entitätswarnungen ausgegeben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Zeitplankonflikte.
Aus
Aufzeichnung ist erlaubt (), selbst wenn Alarme ausgelöst werden.
Automatische Bereinigung
Gibt einen Aufbewahrungszeitraum für das aufgezeichnete Video (in Tagen) an. Videoarchive, die älter als dieser Zeitraum sind, werden gelöscht.
(Optional) Erweiterte Einstellungen anzeigen
Klicken Sie, um die erweiterten Aufzeichnungseinstellungen zu konfigurieren.
Audio aufzeichnen
Auf AN stellen, um Video inklusive Audio aufzuzeichnen. Ihre Kameras müssen mit einem Mikrofon ausgestattet sein.
BEMERKUNG: Die angeschlossenen Geräte müssen nicht zur gleichen Einheit gehören, wie der Encoder. Für die Audioaufzeichnung müssen Sie jedoch sicherstellen, dass das Mikrofon zu einer Einheit gehört, die von dem selben Archiver und über dieselbe Archiver-Erweiterung verwaltet wird, wie der Video-Encoder.
Metadaten aufzeichnen
Auf AN stellen, um Video inklusive Metadaten aufzuzeichnen. Aufzeichnungsmetadaten sind für Analyse und das Filtern von aufgezeichnetem Video hilfreich.
Aufzuzeichnende Zeit vor einem Ereignis
Legen Sie mit dem Schieberegler die Dauer (in Sekunden) fest, wie lange vor einem Bewegungsereignis aufgezeichnet wird. Bei jedem Beginn einer Aufzeichnung wird dieser Puffer gespeichert. Das stellt sicher, dass der auslösende Faktor der Aufzeichnung ebenfalls auf Video erfasst wird.
Aufzuzeichnende Zeit nach Bewegung
Legen Sie mit dem Schieberegler die Dauer (in Sekunden) fest, wie lange nach einem Bewegungsereignis aufgezeichnet wird. In diesem Zeitraum kann der Benutzer die Aufzeichnung nicht anhalten.
Standard für manuelle Aufzeichnungsdauer
Wählen Sie mit dem Schieberegler die Zeitspanne aus (in Minuten), wie lange die Aufzeichnung dauern soll, wenn Sie manuell von einem Benutzer gestartet wird oder wenn die Aktion Aufzeichnung starten ausgelöst wird.