Städtische Parkraumüberwachung ist eine Genetec Patroller™-Softwareinstallation, die für die Parkraumüberwachung hinsichtlich der Einhaltung von Parkvorschriften und Zeitüberschreitungsregeln konfiguriert ist.
Bei der Parkraumüberwachung in Städten gleicht Genetec Patroller™ Nummernschilder an geparkten Fahrzeugen mit Zeitüberschreitungsregeln (Regeln darüber, wie lange Fahrzeuge parken dürfen), Berechtigungslisten (Listen der Fahrzeuge, die parken dürfen) oder mit sowohl Zeitüberschreitungsregeln als auch Berechtigungslisten ab.
Sie können ein Parkraumüberwachungssystem für Städte auch mit der Reifenbilderfassung kombinieren, um zusätzliche Beweise dazu zu erhalten, ob ein Fahrzeug bewegt wurde.
Informationen dazu, wie Sie ein Parkraumüberwachungssystem für Städte bereitstellen, erhalten Sie im AutoVu™ SharpZ3-Bereitstellungshandbuch.
- Nur Zeitüberschreitungsregel
- Um die Fahrzeugfluktuation zu maximieren und den Missbrauch des kostenlosen Parkens in einem Gewerbegebiet zu verhindern, dürfen Fahrzeuge auf Hauptstraßen in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr nur zwei Stunden lang parken. Fahrzeuge, die länger als zwei Stunden abgestellt bleiben, verletzen die Zeitüberschreitungsregel. Dies führt zu einem Zeitüberschreitungstreffer in Genetec Patroller™. Bei diesem Beispiel benötigen Sie keine Genehmigungsliste, weil es keine Ausnahmen von der Regel gibt.
- Nur Genehmigungsliste
- In einigen Wohngebieten dürfen nur Inhaber eines Parkausweises auf den Straßen in der Nachbarschaft parken. Fahrzeuge, die ohne einen solchen Parkausweis in diesem Bereich abgestellt sind, verstoßen gegen die Genehmigungsliste. Dies führt zu einem Genehmigungstreffer in Genetec Patroller™. Bei diesem Beispiel benötigen Sie keine Zeitüberschreitungsregel, weil es keine zeitlichen Grenzen gibt. Jedes ohne gültige Parkberechtigung (z. B. Parkberechtigung abgelaufen, keine Parkberechtigung vorhanden usw.) abgestellte Fahrzeug begeht unabhängig von der Tageszeit einen Verstoß.
- Zeitüberschreitungsregel und Genehmigungsliste gemeinsam
- In manchen Wohngebieten dürfen Inhaber eines Parkausweises zeitlich unbegrenzt parken, Fahrzeuge ohne Parkausweis nur begrenzte Zeit. Jedes Fahrzeug ohne Parkausweis, das länger als erlaubt in dem Bereich abgestellt wird, verstößt gegen die Zeitüberschreitungsregel. Dies führt zu einem Zeitüberschreitungstreffer. In diesem Beispiel benötigen Sie sowohl eine Zeitüberschreitungsregel als auch eine Genehmigungsliste, um zu bestimmen, ob ein geparktes Fahrzeug gegen die Parkvorschriften verstößt.